Bundeskabinett hat der vom Bundesverkehrsminister vorgelegten neuen
Fahrzeugzulassungsverordnung zugestimmt. Voraussichtlich Ende März wird der Bundesrat
über die Verordnung beraten. Sofern dieser zustimmt, kann die elektronische Zulassung von
Kraftfahrzeugen insbesondere über die Großkundenschnittstelle ab dem 01.09.2023 erfolgen.