Rechtsschutzversicherung für Vertragshändler und autorisierte Werkstätten

Händlerschutz – speziell für Branchenrisiken

Schützen Sie sich als Vertragshändler, als autorisierte oder als freie Werkstatt mit der Rechtsschutzversicherung vor dem Kostenrisiko bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Abgesichert werden kann hierbei:

  • Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Händlervertrag mit dem Hersteller/Importeur
  • Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Werkstattvertrag mit dem Hersteller/Importeur
  • Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Unterhändlervertrag mit dem Haupthändler Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag mit einem Werkstattsystemanbieter

Beispiele

  • Einem Autohaus wurde der Händlervertrag gekündigt.
  • Ein Autohaus möchte weiterhin mit Fahrzeugen/Ersatzteilen beliefert werden.
  • Ein Autohaus streitet sich mit dem Hersteller über Absatzziele und deren Erfüllbarkeit.
  • Die Kfz-Werkstatt hat eine Auseinandersetzung mit dem Hersteller über die Rücknahme von Ersatzteilen.
  • Ein Autohaus ist der Auffassung, dass andere Händler bevorzugt werden.

Versicherungsschutz für diese Leistungen bietet z. B. die GFK-Rechtsschutzversicherung. Dieser Schutz kann bei Bedarf um folgende Leistungen ergänzt werden:

  • Rechtsschutz zur Wahrnehmung der gerichtlichen Interessen über Reparaturverträge (Beispiel: Da der Auftraggeber einer Reparatur trotz Aufforderung der Mitgliedsfirma die Zahlung des vollen Werklohns verweigert, weil er eine mangelhafte Reparatur geltend macht, kommt es zum Rechtsstreit) und über Sachmängelhaftungsansprüche, die durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen entstehen, oder
  • den Straf-Rechtsschutz

Die beiden letztgenannten Bausteine sind auch einzeln für freie Werkstätten und  Vertragswerkstätten separat abschließbar.

Die GFK Rechtsschutzversicherung ist ein maßgeschneidertes Produkt für Vertragshändler und autorisierte Werkstätten. Vertragspartner und Risikoträger ist die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) in Mannheim. Vor über 30 Jahren hat der ZDK den ersten Rahmenvertrag mit der NRV ins Leben gerufen. Seitdem wacht er zusammen mit der GFK über leistungsfähigen Versicherungsschutz zu knapp kalkulierten Prämien.

Vielen Betrieben des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat die GFK-Rechtsschutzversicherung bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche bereits entscheidend geholfen. Viele Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof wurden erst durch diese Versicherung möglich. Können Sie sich leisten, auf diesen Schutz zu verzichten?

Ihr Ansprechpartner:
Dipl. Ing. Heiko Kruse
Vertriebsleiter
NÜRNBERGER AutoMobil Versicherungsdienst GmbH
BD Hamburg Autohaus
Am Stadtrand 54
22047 Hamburg
Mobil: 0151-53841348
Fax: 040-32106281916
heiko.kruse(at)nuernberger-automobil.de