18.09.2023
Sachmangelhaftung - Nacherfüllungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf nach neuem Kauftrecht
Möchte ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer zuvor eine angemessene Nacherfüllungsfrist gesetzt haben, es sei denn, sie ist nach den gesetzlichen Regelungen ausnahmsweise entbehrlich. Dieser Grundsatz gilt seit der Reform des Sachmangelhaftungsrechts im Jahr 2022 nicht mehr für Verbrauchsgüterkaufverträge, die nach dem 01.01.2022 abgeschlossen worden sind. Was aber gilt, wenn der Verbraucher dem Verkäufer dennoch eine Frist zuracherfüllung gesetzt hat? Mit dieser Frage hat sich das LG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.03.2013 (Az. 9 O 167/22) befasst.
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