Umweltbonus: BAFA-Abfrage zum wirtschaftlich Berechtigten sorgt für Verunsicherung

Obwohl die Förderung durch den Umweltbonus bereits am 17. Dezember 2023 ausgelaufen ist, sorgen derzeitige E-Mail-Anfragen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten für Verunsicherung bei vielen Betrieben. Der rechtliche Hintergrund dieser Abfragen ist fundiert – dennoch ist weiterhin besondere Vorsicht vor Phishing geboten. Bei Zweifeln empfiehlt sich der direkte Kontakt mit dem BAFA.

Auch nach dem Auslaufen des Umweltbonus beschäftigt sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weiterhin mit Fragen rund um die Förderung. In den vergangenen Wochen und Monaten erhielt der ZDK vermehrt Rückmeldungen von Kfz-Betrieben, die über E-Mails des BAFA berichten. Darin werden Antragsteller aufgefordert, Angaben zur Authentizität des sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ zu machen.

Viele Betriebe äußern angesichts der wachsenden Zahl betrügerischer E-Mails die Sorge, es könne sich um Phishing oder gefälschte Nachrichten handeln – eine nachvollziehbare Reaktion.

Tatsächlich stehen die Abfragen jedoch im Zusammenhang mit EU-rechtlichen Verpflichtungen. Die anteilige Finanzierung des Umweltbonus durch Mittel der Europäischen Union macht eine erhöhte Transparenz notwendig. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/241 vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (DARP). Diese verpflichtet Deutschland als Mitgliedstaat zur Umsetzung bestimmter Transparenz- und Kontrollanforderungen – darunter auch die Erhebung von Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten.

Das BAFA hat hierzu eine entsprechende Information auf seiner Website veröffentlicht, auf die der ZDK ausdrücklich hinweist:
BAFA-Hinweis zur Authentizitätsabfrage im Rahmen des Umweltbonus

Trotz des rechtlichen Hintergrunds wird allen Betrieben weiterhin zu einem besonders sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten und unbekannten E-Mails geraten. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln an der Echtheit einer Nachricht sollte zur Sicherheit immer eine direkte Rücksprache mit dem BAFA erfolgen, um die Legitimität der Anfrage zu prüfen und möglichen Missbrauch zu verhindern.