Umgang mit Gefahrstoffen, die Diisocyanate enthalten
Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Diisocyanaten können ab dem 24.08.2023 neue Verpflichtungen auf die Arbeitgeber von Kfz-Werkstätten beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Diisocyanate enthalten, zukommen. Für sämtliches Personal in Kfz-Werkstätten kann Schulungsbedarf erforderlich werden.
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