Aktuell warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor einer neuen Betrugsmasche: Vermehrt erhalten Betriebe E-Mails von der Absenderadresse info@bzst-zahlungsfrist.com oder ähnlichen, die den Anschein erwecken, offiziell vom BZSt zu stammen.
Die E-Mails behaupten, ein angeblicher Verspätungszuschlag sei zu zahlen, und enthalten teilweise ein PDF-Dokument, das einen amtlichen Bescheid mit Rechnung vortäuschen soll. Dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail versendet. Empfänger dieser Nachrichten sollten keinesfalls auf Links klicken oder persönliche Daten preisgeben. Es wird empfohlen, die E-Mail zu ignorieren, zu löschen und keine Zahlungen zu leisten.
Hinweis: Weitere Informationen und aktuelle Warnmeldungen finden Sie auf der offiziellen Website des Bundeszentralamts für Steuern.