PN-Messung an Euro 6/Euro VI Dieselfahrzeugen kommt zum 01.07.2023
Mit Schreiben vom 11.05.2023 (siehe Download) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den ZDK über die Einführung einer Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) zum 01.07.2023 informiert.
Demnach hat die BMDV-Arbeitsgruppe zur Bewertung und Beurteilung der Verfügbarkeit der PN-Messgeräte in ihrer letzten Sitzung am 21.04.2023 festgestellt, dass grundsätzlich eine ausreichende und flächendeckende Verfügbarkeit von PN-Messgeräten in den berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen (TP) bzw. der Überwachungsorganisationen, anerkannte AU-Werkstätten) im Bundesgebiet besteht und damit eine bürgerfreundliche und wettbewerbsneutrale PN-Messung an den betroffenen Dieselfahrzeugen möglich ist. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, dass an Dieselfahrzeugen (Euro 6/Euro VI) die PN-Messung zwingend ab dem 01.07.2023 anzuwenden ist. Diese PN-Messung ersetzt die bisherige Trübungsmessung an diesen Fahrzeugen.
Weiterhin wird im Benehmen mit den obersten Landesverkehrsbehörden am 15.06.2023 über eine Verkehrsblatt-Verlautbarung die verpflichtende PN-Messung an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) zum 01.07.2023 offiziell bekannt gegeben.
Folgende Hersteller haben nach aktuellem Stand für ihre PN-Messgeräte eine Bauartzulassung von der PTB erhalten:
| Hersteller | Bauartzulassung | Softwareversion | Einsetzbare PN-Messgeräte |
| AVL-DiTest (COUNTER)* | X | X | JA |
| Bosch (BEA 090) | X | X | JA |
| BrainBee (Emission Line PMU400)* | X | X | JA |
| MAHLE (Emission Pro PMU400)* | X | X | JA |
| Hella Gutmann (HG4-PCK)* | X | X | JA |
| Snap-On Equipment (DSS-PN) | X | - | NEIN |
| MAHA (Perticle Counter VP 135046)* | X | X | JA |
| RYme (RY-PV300)* | X | X | JA |
*) Für diese Geräte wurde die Begutachtung der Software-Version 6 bereits abgeschlossen.
Wann die nächsten Geräte eine Bauartzulassung erhalten, wird von der PTB nicht mitgeteilt. Eine Begutachtung der Software-Version erfolgt allerdings grundsätzlich nach der Bauartzulassung.
Gerätehersteller wie z.B. Würth warten noch auf eine Zulassung.