Digitalisierung des BA-Service BEA

Digitalisierung des BA-Service BEA

Das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) wurde komplett digitalisiert. Arbeitgeber sind seit dem 01. Januar 2023 verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen rein digital zu übermitteln. Das soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit erleichtern und die Leistungsgewährung durch die Agentur beschleunigen.

Das Verfahren BEA betrifft die

  • Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III,
  • EU-Arbeitsbescheinigungen nach § 312a SGB III,
  • Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III.

Die Abgabe der Bescheinigungen kann nur noch elektronisch erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Nötig ist die Übermittlung nur dann, wenn die Bundesagentur oder der Arbeitnehmer dies verlangen. Die Abgabe der Bescheinigungen ist in der Regel über die Lohnabrechnungsprogramme oder die Plattform sv.net möglich. Weitere Informationen zum digitalen Verfahren finden Sie auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit.