EU-Kommission verlängert Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor

EU-Kommission verlängert Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor

Die Europäische Kommission hat offiziell bekannt gegeben, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert wird.

Zudem werden die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben.“

Die vollständige Stellungnahme der EU-Kommission inklusive der wesentlichen Änderungen ist abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2248

Weitere Informationen in dieser wichtigen Angelegenheit werden kurzfristig durch den ZDK nach eingehender Analyse sämtlicher Details veröffentlicht.