Kein Recht auf Reparatur im Automobilsektor

Der ZDK und die beteiligten Landesverbände setzten sich mit Erfolg dafür ein, dass der Automobilsektor von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat sich für ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie beispielsweise Smartphones ausgesprochen. Hersteller sollen verpflichtet werden, bestimmte Geräte auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen und die Reparatur günstiger als ein Ersatzprodukt ist. Im Weiteren stimmte der IMCO dafür, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen.

Erfolgreiche Intervention des ZDK und seiner beteiligten Landesverbände

Unser Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und die beteiligten Landesverbände setzten sich erfolgreich gegen die Vorstellungen des Berichterstatters des EU-Parlaments, René Repasi, durch, den Automobilsektor in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Durch unsere erfolgreiche Intervention konnten verpflichtende Auflagen an die Kfz-Reparatur verhindert werden, welche – ohne spürbaren Mehrwert für die Kundinnen und Kunden - zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung unserer Betriebe geführt hätten. Dies gilt insbesondere für das europäische Reparaturformular, welches nunmehr nicht mehr verpflichtend von unseren Reparaturbetrieben ausgefüllt werden muss.

Fazit

Unsere Kfz-Betriebe werden durch die erreichte Ausnahme des Automobilsektors von dem Anwendungsbereich der Richtlinie in einem erheblichen Ausmaß von noch mehr von ihnen zu bewältigendem bürokratischen Aufwand bewahrt. Wir sind froh, dass für unsere Betriebe alles beim Alten bleibt und diese ihre wertvolle Zeit weiterhin für ihr Kerngeschäft nutzen können.