Veröffentlichung der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung"
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" überarbeitet und neu veröffentlicht. Sie wurde vom Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung im Fachbereich Holz und Metall der DGUV unter Mitwirkung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) und weiterer Verbände erarbeitet. Erforderlich wurde die Überarbeitung aufgrund der Entwicklung neuer Technologien in der Fahrzeugtechnik, die sich auf die Fahrzeuginstandhaltung auswirken.
Die DGUV Regel 109-009 (Stand: März 2023) spiegelt den anerkannten Stand der Technik für alle Bereiche des Fachgebietes Fahrzeuginstandhaltung wider und gilt u. a. für die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung, Restaurierung und Demontage von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in Kfz-Werkstätten sowie für die Auswahl, Bereitstellung, Verwendung und Prüfungen der dafür benutzten Anlagen und Einrichtungen (z. B. Arbeitsmittel wie kraftbetätigte Fahrzeug-Hebebühnen).
Neben redaktionellen Anpassungen zählen zu den wesentlichen Änderungen/Ergänzungen im Vergleich zu der bisherigen DGUV Regel 109-009 insbesondere:
- Eine neue, themenorientierte Struktur sowie ein Glossar
- Die Instandhaltung an Fahrzeugen mit neuen Antriebstechniken (elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Gasantrieben)
- Die Instandhaltung von Leichtbau-Fahrzeugen (Bauteile aus hochfesten Stählen sowie Kohlefasern)
- Die Instandhaltung an Sicherheits, Komfort- und Sekundärsystemen (z. B. Fahrassistenzsysteme)
Wichtig für Kfz-Werkstätten:
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln allerdings nicht.
Die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" (Anlage), die als umfassende Leitlinie für alle Betriebe gilt, die sich im Werkstattbereich mit der Wartung, Reparatur, Instandhaltung und dem Service an Fahrzeugen beschäftigen, wird als gedruckte Version voraussichtlich ab Mai 2023 bei der DGUV bestellbar sein. Bereits jetzt kann die DGUV Regel 109-009 auf der Publikationsseite der DGUV heruntergeladen werden.