Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.0.2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.0.2023

Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Unternehmen am 2023 wird für viele Unternehmen in der Praxis nicht einfach werden. Zur Unterstützung hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) viele wichtige Informationen hierzu gebündelt auf einer fortlaufend aktualisierten Internetseite zusammengefasst. Damit wird den Betrieben das notwendige Material an die Hand geben, um einen erfolgreichen Start der eAU durch die Arbeitgeber zum 01.01.2023 zu gewährleisten. Neben vielen nützlichen Links und einem Erklärfilm zur eAU wird auf der BDA-Webseite (https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/) unter anderem auch ein Flyer zum Ablauf der eAU, ein Kurzleitfaden für Unternehmen sowie ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte zum Download bereitgehalten.