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Newsletter | ||
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Landesverband des Kfz-Gewerbes M-V | ||
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| Mitgliederinformation 09/2026 | ||
| Kaufprämie gestartet – wichtige Praxishinweise für Autohäuser Die neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ist gestartet: Seit dem 19. Mai 2026 können Förderanträge über das Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt werden. Für Autohäuser und Kundinnen und Kunden stellen sich dabei zahlreiche Fragen rund um Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Nachweise. Der ZDK hat deshalb einen praxisnahen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Details zur Umsetzung der Förderung kompakt erläutert und laufend aktualisiert wird. Zudem wurden die zentralen Informationen zum Antragsverfahren und zu den einzureichenden Unterlagen nochmals übersichtlich zusammengefasst. >>>mehr Informationen | ||
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| E-Mobilität - Neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl für den eigenen Betrieb (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots, auch zur Nutzung durch einen im Voraus festgelegten, eingeschränkten Nutzerkreis wie Transportpartner oder beauftragte Unternehmen) als auch an öffentlich zugänglichen Standorten, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt. Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben. >>> mehr Informationen zu den Förderaufrufen und Online-Veranstaltungen | ||
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| Broschüre zum Fernabsatz - aktualisierte Checklisten 3. Aufl., April 2026 Gesetzliche Änderungen in den vergangenen zwei Jahren sowie die für das Jahr 2026 beschlossenen Änderungen haben eine Anpassung der vom ZDK konzipierten „Checklisten für den Fernabsatz von Fahrzeugen“ an die neue Rechtslage erforderlich gemacht. Zu beachten ist dabei, dass die für das Jahr 2026 bevorstehenden Änderungen vom Handel zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten umzusetzen sind; zum einen ab dem 19. Juni und zum anderen ab dem 27. September. Überblick über gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen >>>mehr Informationen | ||
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| Änderungen der ECE-R 117 – nicht mehr zugelassene Reifenvarianten Mit den jeweiligen Änderungsserien der ECE-Regelung Nr. 117 wurden die Anforderungen an Reifen hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitseigenschaften kontinuierlich verschärft. Vor diesem Hintergrund dürfen bestimmte Reifenvarianten ab dem 7. Juli 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Voraussetzung für eine weiterhin zulässige Vermarktung ist, dass die betreffenden Reifen bereits vor diesem Stichtag durch Hersteller oder Importeure an den Groß- bzw. Einzelhandel innerhalb der EU verkauft und somit bereits „im Markt befindlich“ sind. Detaillierte Informationen, welche Reifen betroffen sind, entnehmen Sie bitte dem BRV-Rundschreiben. >>> mehr Informationen | ||
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Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de | ||
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Sie erhalten diesen Newsletter als Mitgliedsbetrieb im Kraftfahrzeuggewerbe Mecklenburg-Vorpommern. Wollen Sie diese Mitgliederinformationen nicht mehr erhalten, teilen Sie uns dies bitte unter info@kfz-mv.de mit. | ||
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| IMPRESSUM | ||
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Herausgeber: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
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