Im Rahmen der Typgenehmigung von Reifen hat es hinsichtlich der Umwelt- und Sicherheitseigenschaften im Zuge der jeweiligen Änderungsserien der ECE-R 117 kontinuierliche Verschärfungen gegeben.
Infolgedessen dürfen einige Reifenvarianten nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden. Das heißt, dass diese vom Reifenhersteller bzw. Importeur in der EU zuvor bereits an den Handel (Groß- und Einzelhändler) verkauft werden müssen, um sich zum Stichtag bereits im Markt zu befinden.
Es handelt sich hierbei um Ausführungen, die die aktuellen Anforderungen in Bezug auf die Produktkennzeichnung sowie die Klassifizierung für Rollwiderstand und Nasshaftung (im Neuzustand und im abgefahrenen Zustand) nicht mehr erfüllen und deshalb nach dem 7. Juli 2026 nicht mehr zulässig sind.
Erkennbar sind diese durch die Buchstabenkennungen, die im Bereich der Typgenehmigungsmarkierung auf der Seitenwand der Reifen aufgebracht sind.
Detaillierte Informationen, welche Reifen betroffen sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten BRV-Rundschreiben.
