
Das neue Förderportal für die E-Auto-Kaufprämie ist offiziell geöffnet. Die wichtigsten Details zur Beantragung:
- Wer wird gefördert: Privatpersonen (und Selbstständige, wenn das Auto nicht dem Betriebsvermögen angehört), die ein neues E-Auto oder einen förderfähigen Plug-in-Hybriden kaufen oder leasen.
- Voraussetzung: Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen worden sein.
- Förderhöhe: gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Familiengröße; möglich sind 3.000 bis 6.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 4.500 Euro für Hybride.
- Antragsweg: Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die digitale Beantragung wird eine BundID benötigt.
Ausführliche Informationen zu den Einkommensgrenzen und benötigten Dokumenten finden Sie direkt beim BAFA Antrag. Zur Vorbereitung oder direkten Beantragung nutzen Sie das BundID Servicekonto.