ZDH-Umfrage zur Verbreitung der E-Rechnung in Handwerksunternehmen

Ab dem 01.01.2025 kommt die schrittweise Einführung der elektronische Rechnung
(E-Rechnung). Das ist für viele Handwerksbetriebe und auch Kfz-Unternehmen keine Routine. Denn: PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnungen! E-Rechnungen müssen in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt sein, die eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglichen (Beispiel: sog. X-Rechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen).

Der ZDH hat eine Unternehmens-Umfrage bei den Universitäten Nürnberg-Erlangen und Potsdam beauftragt, um weitere Informationen aus dem Handwerk zu gewinnen. Damit dem ZDH auch aus dem Kfz-Gewerbe eine möglichst breite Datenbasis über die Verbreitung der E-Rechnung und über das Bestehen etwaiger Problemfelder vorliegt, wäre die Teilnahme möglichst vieler Kfz-Betriebe an der Umfrage über folgenden Link sehr zu begrüßen:
https://www.soscisurvey.de/eRechnung/?r=z

Auf dieser Grundlage sollen dann den Handwerksbetrieben einerseits passende
Unterstützungsangebote gemacht werden und andererseits sich aus der Umfrage
herauskristallisierende Anforderungen an die E-Rechnung beim Ministerium und der Politik hinterlegt
werden.