Aktuelle Informationen

Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verlängerung der Innovationsprämie für das Jahr 2022 vorgenommen. Die Innovationsprämie für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen wird bis zum 31.12.2022 u. a. in der bekannten Höhe mit den bekannten Haltefristen gewährt.

Zusätzlich nimmt der Fördermittelgeber zwei weitere Anpassungen vor, welche für die Förderpraxis und somit für das Kfz-Gewerbe ebenfalls von Bedeutung sind:

  1. Für die neuen Anforderungen an die Förderfähigkeit von Plug-In-Hybriden (PHEV) ist nun nicht mehr nur das Datum der Anschaffung ausschlaggebend für den Erhalt der Förderung, sondern auch der Zeitpunkt der Beantragung. Das bedeutet, dass für PHEV mit CO2-Emissionen von über 50 g/km und einer elektrischen Reichweite von weniger als 60 km aus Kundensicht nicht nur die Anschaffung erfolgen muss, sondern auch der Förderantrag beim BAFA bis zum 312.2021 gestellt werden muss, um die Förderung erhalten zu können. Die Liste betroffener Fahrzeugmodelle wird auf der Webseite des BAFA veröffentlicht.
  2. Für junge Gebrauchtwagen dürfen ab dem neuen Jahr neben den DAT-Sachverständigen auch Kfz-Sachverständige der Schwacke GmbH das DAT-Gutachten zur Ermittlung des Bruttolistenpreises erstellen.

Die seit dem 5.11.2020 geltende Förderrichtlinie wird demnach an drei Stellen angepasst und soll voraussichtlich am 30.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Änderungen treten somit zum 1. Januar 2022 in Kraft. Den genauen Wortlaut der Änderungen finden Sie hier. Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier.

Die Merkblätter zum Umweltbonus für Neu- und Gebrauchtwagen wurden den Änderungen entsprechend angepasst und befinden sich etwas weiter unten auf dieser Seite.

Die zukünftig geplanten Anpassungen ab dem Jahr 2023 wird der ZDK weiterhin aktiv begleiten und durch entsprechende Stellungnahmen das angekündigte „neue Förderdesign“ im Sinne des Kraftfahrzeuggewerbes bewerten.

Merkblätter

Der ZDK hat verschiedene Merkblätter erstellt, die Ihnen einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen geben sollen. Die Merkblätter sind so gestaltet, dass sie auch direkt an Kunden ausgehändigt werden können.

Merkblatt Umweltbonus Kauf junge Gebrachtwagen

Merkblatt Umweltbonus Neuwagenkauf

Tabellen Leasing Umweltbonus