Die Begriffe „Neuwagen“ oder „Gebrauchtwagen“ werden – je nachdem in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden – unterschiedlich definiert. Die Broschüre soll einen Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz Gewerbe maßgeblichen Begriffe geben.
Die Begriffe „neu“ oder „gebraucht“ spielen im Kfz-Gewerbe ebenso wie z. B. die Begriffe „fabrikneu“, „Tageszulassung“ oder „EU-Fahrzeug“ eine große Rolle; in wirtschaftlicher ebenso wie in rechtlicher Hinsicht.
Die Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe hängen davon ab, in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden. Eine einheitliche Definition für alle Rechtsgebiete gibt es nicht!
In der ZDK-Broschüre werden folgende Rechtsgebiete/Themen behandelt:
- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- Kaufrecht
- Verkaufsverbote in Händler- und/oder Serviceverträgen
- Steuerrecht
- Unfallschadensrecht
- Ausgleichsanspruch analog § 89 b Handelsgesetzbuch
Die Broschüre soll Kfz-Betrieben einen guten Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der im Kfz-Gewerbe verwendeten Begriffe rund um das Thema „neu oder gebraucht“ geben.