
Unfallschaden, Mietwagen oder Ärger mit dem Versicherer – in Autohaus und Kfz-Werkstatt sind solche Fälle Alltag. Doch was sagt eigentlich die aktuelle Rechtsprechung des BGH dazu? Welche Risiken bestehen für Betriebe, und wo gibt es Chancen, Abläufe einfacher und sicherer zu gestalten?
In diesem Seminar erhalten Sie einen klaren Überblick über die neuesten Urteile rund um Mietwagen, Schäden in der Waschanlage und dem aktuellen Top-Thema: Der Regress des Versicherers gegen die Werkstatt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Praxisfragen einzubringen und direkt mit dem Experten zu besprechen.
Ihr Referent: Rechtsanwalt Joachim Otting, seit vielen Jahren auf das Schadensrecht spezialisiert und bundesweit als gefragter Referent bekannt, klärt auf.
Wann: Mi 26.11.2025 Uhrzeit: 09:00 - 15:30 Uhr
Ort: Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin (BTZ); Werkstraße 600; 19061 Schwerin
Kurz gesagt: Wir machen Sie fit für den Schadensfall – mit verständlichen Antworten und konkreten Tipps für Ihren Betrieb.
Inhalte & Schwerpunkte
- Mietwagen nach Unfall: Was gilt, wenn die HU-Plakette abgelaufen war?
- Subjektbezogener Schadenfall: Neue Entwicklungen bei den Mietwagenkosten – wird alles einfacher?
- Schäden in der Waschanlage: BGH-Entscheidungen im Überblick
- Top-Aktuell: Der Regress des Versicherers gegen die Werkstatt
- ... sowie alles, was Sie den Dozenten aus Ihrem Autohaus- und Werkstattalltag rund um das Thema Schadensfall fragen möchten
Zielgruppe
- Autohaus-Inhaber und -Mitarbeiter
- Werkstattleiter und Serviceberater
- Schadenssachbearbeiter
- Alle, die mit Unfall- und Schadensfällen zu tun haben
Die Anmeldung ist kostenpflichtig und verbindlich
- Mitglieder einer Kfz-Innung zahlen pro Teilnehmer 150,00 Euro zzgl. MWSt
- Nichtmitglieder zahlen pro Teilnehmer 250,00 Euro zzgl. MWSt
hier: Anmeldung zum Seminar