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THG-Prämie: Zusätzliche Ertragspotenziale für Kfz-Betriebe aktiv nutzen

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gewinnt angesichts verschärfter Klimaziele weiter an wirtschaftlicher Bedeutung. Während aktuell über den ZDK-Kooperationspartner Geld für eAuto bereits 230 Euro pro Fahrzeug erzielt werden, ist für 2026 nach heutigem Marktstand mindestens von Prämien im Bereich von rund 165 bis 215 Euro auszugehen. Je nach Marktentwicklung sind auch höhere Erlöse möglich.

Für Kfz-Betriebe eröffnet sich hier ein relevantes zusätzliches Ertragspotenzial. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt daher ausdrücklich, die THG-Quote aktiv in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Seit Beginn der THG-Quote arbeitet der ZDK hierzu mit dem spezialisierten Anbieter „Geld für eAuto“ zusammen und stellt dem Kraftfahrzeuggewerbe eine praxistaugliche Branchenlösung zur Verfügung.

Was sind die Nutzungsmöglichkeiten der THG-Quote im Autohaus?

  • THG-Prämie für eigene Fahrzeuge
    Eigenzulassungen, Vorführ- und Dienstfahrzeuge können unkompliziert angemeldet werden und ermöglichen zusätzliche Erlöse ohne nennenswerten administrativen Mehraufwand.
  • THG-Erlöse aus Ladeinfrastruktur
    Öffentliche Ladepunkte auf dem Betriebsgelände können ebenfalls THG-relevant sein. Die abgegebene Strommenge kann im Rahmen der THG-Quote vergütet werden und stellt damit einen weiteren wirtschaftlichen Baustein dar.
  • THG-Quote im Kundengeschäft – Ausbau der Branchenlösung
    Über die ZDK-Kooperation stehen Kfz-Betrieben zwei Modelle zur Verfügung, um die THG-Quote auch im Kundengeschäft einzusetzen:
    • Affiliate-Modell:
      Das Autohaus empfiehlt den Service an Kundinnen und Kunden und partizipiert an der Vermittlung.
    • Agenten-Modell:
      Das Autohaus übernimmt die Beantragung der THG-Prämie für Kundinnen und Kunden eigenständig und kann die Vergütung flexibel ausgestalten, z. B. als Servicegutschein, Zubehörleistung oder Werkstattguthaben. Die Kundenkommunikation verbleibt vollständig beim Betrieb.

Gerade das Agenten-Modell ermöglicht eine langfristige Kundenbindung und lässt sich in bestehende Vertriebs- und After-Sales-Prozesse integrieren.

Hinweise zur Antragstellung

Die Beantragung der THG-Prämie erfolgt einmalig, anschließend automatisiert jährlich. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Für das Jahr 2026 müssen Anträge – abhängig vom Anbieter – spätestens bis Oktober gestellt werden.

Die Registrierung und Beantragung ist für Kfz-Betriebe über den ZDK-Kooperationspartner möglich unter: www.geld-fuer-eauto.de/unternehmen

Für Interessenten und bei Rückfragen zur Beantragung der THG-Prämie steht auch Herr Jonas Toujani von Geld für eAuto gerne zur Verfügung.

E-Mail: jonas(at)geld-fuer-eauto(.)de

Alternativ kann direkt ein Beratungstermin gebucht werden unter:

https://my.meetergo.com/jonas-toujani/geld-fuer-eauto

WEBINARE

In zwei vom ZDK gemeinsam mit seinem THG-Quoten-Kooperationspartner ZusammenStromen GmbH geplanten Webinaren wird praxisnah gezeigt, wie Kfz-Betriebe die THG-Quote einfach und effizient nutzen können. Neben konkreten Erlöspotenzialen wird aufgezeigt, wie die THG-Quote zugleich zur Stärkung der Kundenbindung eingesetzt werden kann - für zusätzlichen Ertrag und nachhaltigen Mehrwert im Betrieb.

Die Webinare finden an zwei Terminen statt und dauern 90 Minuten.

Termin 1: 19.02.2026, von 14:00 bis 15:30 Uhr: Anmeldung hier

Termin 2: 24.06.2026, von 14:00 bis 15:30 Uhr: Anmeldung hier

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link auf den Seiten des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe:

https://www.kfzgewerbe.de/dossier/elektromobilitaet/treibhausgas-thg-minderungsquote