SERMA -Informationsveranstaltung

Die SERMA GmbH bietet weitere Webiniare am 25.03.2024 oder am 28.03.2024 an.

Aufgrund der hohen Resonanz zur vergangenen SERMA Webinar-Reihe, bietet die SERMA GmbH  zwei weitere Termine für eine Online-Informationsveranstaltung an. Der SERMA GmbH ist es wichtig, die Innungsmitglieder umfassend über das Thema SERMA zu informieren und aufkommende Fragen zu beantworten. In der Informationsveranstaltung werden folgende Themen behandelt.

  • Was ist SERMA?
  • Wer braucht SERMA?
  • Wie funktioniert die Antragsstellung?
  • Wie erhalte ich das elektronische Zertifikat?
  • Zeit für Ihre Fragen

Der Registrierungs-Button zur Auswahl der beiden genannten Termine befindet sich im Einladungsschreiben der SERMA GmbH ( Anlage 1 ) >>> weiter

Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2

Ab dem 01.09.2024 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge) strengere Abgasvorschriften in Kraft.

Folgende leichte Personenkraftwagen/Nutzfahrzeuge können nach diesem Termin grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden:

Leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 692/2008; hierzu zählen auch Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.610 kg; auf Antrag des Herstellers auch für Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg

Tabelle siehe pdf-Dokument im Download  >>> weiter

Neuigkeiten zur LKW Maut

Seit dem 13.03.2024 kann auf der Seite von Toll Collect die Voranmeldung von Fahrzeugen zur "Handwerkerausnahme" (ab 01.07.2024) vorgenommen werden. Das betrifft Fahrzeuge >3,5 t bis <7,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), die gem. der Definition genutzt werden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Problematik der "technisch zulässigen Gesamtmasse" für Fahrzeug ab 7,5 t (tzGm) gegenüber dem "zulässigen Gesamtgewicht" (zGG), die bereits seit 01. Dezember 2023 gilt. Hiervon sind vor allem Fahrzeuge betroffen, die "abgelastet" wurden, u. U. bereits vom Hersteller. Auch hierzu finden Sie alle wichtigen Details im anhängenden Schreiben des ZDH. Bitte prüfen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, ob dies bei Ihren Fahrzeugen zutrifft und um Belastungen durch die Maut bzw. Bußgelder zu vermeiden.

Im Download finden Sie ein ausführliches Schreiben des ZDH mit sämtlichen, aktuell bekannten Details.

>>>weiter

Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 19.03.2024

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