VKBL Nr. 133/2021 vom 04.05.2021

Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 133/2021 vom 04.05.2021 zur AU-Geräte

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 133/2021 vom 04.05.2021 wird die Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie) bekannt gegeben. 

Spätestens ab dem 01.01.2023 ist diese von den nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonformen Kalibrierungen von Viergas- und Trübungsmessgeräten sowie den neuen "Partikelzählern" anzuwenden.

Gleichzeitig tritt die über die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 100/2018 vom 23.05.2018 veröffentlichte AU-Geräte Kalibrierrichtlinie zur Kalibrierung von Viergas- beziehungsweise Trübungsmessgeräten zum 31.12.2022 außer Kraft.

Mit der neuen AU-Geräte Kalibrierrichtlinie werden neben den bisherigen Kalibrieranforderungen an Viergas- und Trübungsmessgeräte nunmehr auch die entsprechenden Anforderungen an eine normkonforme Kalibrierung von Partikelzählern im Einzelnen festgeschrieben und können bereits mit der Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 133/2021 im Verkehrsblatt Heft 11 vom 15.06.2021 von den nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierlaboren angewendet werden; spätestens ab dem 01.01.2023 gilt die verpflichtende Anwendung.

Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 133 vom 04.05.2021 erhalten Sie im Download.

Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung wird im Verbandsorgan "kfz-betrieb" und in "TEMI Plus" (www.temiplus.de) zeitnah erfolgen.