Technische Fahrzeugüberwachung

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat alle für das Jahr 2020 über das Statistikportal der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) eingegangenen Datensätze für die AU-/AUK-Mängelstatistik ausgewertet.

Für den Erhebungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wurden die in AÜK Plus ermittelten Daten in die AU-Mängelstatistik integriert. Es kann festgehalten werden, dass aufgrund der Anzahl der erfassten Abgasuntersuchungen von über 12,08 Millionen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (-0,7 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr) die vorliegenden Ergebnisse aus den 30.560 anerkannten AU-Werkstätten (-5,4 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr) als repräsentativ anzusehen sind.

Die Ergebnisse zeigen, dass bei über 717.000 Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) Mängel festgestellt wurden; dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 5,9 %. Die Gesamtzahl der erfassten AU-/AUK-Mängel beträgt über 1,31 Millionen; in den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Mängelquoten von 2,6 % bis 12,9 % ermittelt. Von den statistisch erfassten "n.i.O. Fahrzeugen" konnten über 342.000 Fahrzeuge im Rahmen einer Wartung/Inspektion oder einer Reparatur instand gesetzt und somit auf das zulässige Emissionsniveau zurückgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Mängelstatistik haben wir denen aus dem Vorjahr gegenübergestellt; daraus geht hervor, dass die Verteilung der festgestellten abgasrelevanten Mängel, bezogen auf die verschiedenen Fahrzeugkategorien, mit denen des Vorjahres vergleichbar ist.

Der Nutzen der Abgasuntersuchung (AU) an Pkw beziehungsweise an Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird unseres Erachtens mit der vorliegenden Mängelstatistik 2020 erneut belegt.

Den Abschlussbericht zur AU-/AUK-Mängelstatistik 2020 werden wir an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), den Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach §§ 19 Abs. 3 und 29 StVZO (AKE), die Überwachungsorganisationen DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV-Verband sowie an die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH weiterleiten.

Anlagen:

AU-Mängelstatistik 2020

"Die Firma Daten- und Systemtechnik GmbH (DSA) hat die anerkannten SP-Werkstätten, die einen SP-Adapter erworben haben, über ein Angebot zum Truck Trailer Interface (TTI) informiert.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es gemäß der aktuellen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine gesetzliche Verpflichtung gibt, das TTI im Zusammenhang mit dem SP-Adapter für die Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO anzuwenden. Für die Anerkennung als SP-Werkstatt ist die verpflichtende Ausstattung mit dem TTI nicht erforderlich.

Mit dem Einsatz von SP-Adapter und TTI ist die Durchführung der Sicherheitsprüfung an Anhängern mit einem elektronischen Bremssystem (EBS) über den 7-poligen Anhängerstecker (ISO 7638-Schnittstelle) allerdings einfacher und zeitsparender möglich."

Die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) hat alle für das Jahr 2020 über das Statistikportal eingegangenen Datensätze der Bundesländer, in denen die Anerkennung der SP-Werkstätten auf die jeweils örtlich zuständigen Kfz-Innungen beziehungsweise den zuständigen Landesverband delegiert wurde, für die SP-Mängelstatistik ausgewertet. Darüber hinaus sind auch die Daten von den obersten Landesbehörden aus Berlin und Brandenburg über das Statistikportal in die statistische Auswertung eingeflossen.

Die Ergebnisse der SP-Mängelstatistik für 2020 basieren auf einer Auswertung der betrieblichen Rückläufe von fast 545.000 erfassten Sicherheitsprüfungen (-0,66 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr) aus 3.618 SP-Werkstätten (-4,13 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr).

Dieses Ergebnis zeigt, dass in den anerkannten SP-Werkstätten bei mehr als 204.000 erfassten Fahrzeugen sicherheitsrelevante Mängel im Rahmen der SP festgestellt wurden; dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 37,6 %. Die Gesamtzahl der erfassten SP-relevanten Mängel beträgt über 280.000, wobei die meisten Mängel an der Bremsanlage und am Fahrgestell, am Fahrwerk, am Aufbau sowie an den Verbindungseinrichtungen festgestellt wurden. Die durchschnittliche Anzahl der SP-relevanten Mängel pro bemängeltem Fahrzeug liegt bei 1,37. Darüber hinaus wurden knapp über 172.000 Fahrzeuge nach Abschluss der Sicherheitsprüfung direkt instand gesetzt und konnten somit die Sicherheitsprüfung "ohne Mängel" abschließen.

Die Ergebnisse dieser Mängelstatistik haben wir denen aus dem Vorjahr gegenübergestellt; daraus geht hervor, dass die Verteilung der festgestellten Mängel, bezogen auf die einzelnen Prüfbereiche, mit denen des Vorjahres vergleichbar ist.

Die Zusammenstellung der bundesweiten SP-Mängelstatistik für das Kfz-Gewerbe können Sie dem beiliegenden Abschlussbericht entnehmen. Diesem Abschlussbericht liegt eine Übersicht der Ergebnisse der Mängelstatistik zur Sicherheitsprüfung der Überwachungsinstitutionen für das Jahr 2020.

Anlage:

SP-Mängestätistik 2020

Die obligatorische Endrohrmessung wird ist seit 1. Januar 2018 wieder vorgeschrieben. Anerkannte AU-Werkstätten dürfen nur noch dann eine Abgasuntersuchung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) durchführen, wenn sie die Software-Version 5.01 auf ihre AU-Messgeräte aufgespielt haben.

Die ersten AU-Messgerätehersteller haben ihre Messgeräte für die Software-Version 5.01 bei den Gutachterstellen (DEKRA, TÜV Nord) begutachten lassen. Die positiv begutachteten AU-Geräte sind in einer Liste zusammengefasst.

Material zum Download:

Gutachten Leitfaden 5.01 DEKRA, Stand: 09/2020
Gutachten Leitfaden 5.01 TÜV NORD, Stand: 11/2020

Jetzt bei AÜK mitmachen!

Die neue Marke AÜK fasst zukünftig alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe zusammen. AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“. 

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AU-Werkstätten müssen im Rahmen der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung in Zukunft die Vorgaben der ISO 17020 beachten. Was das bedeutet und wie sich Betriebe einem akkreditierten System anschließen können.

Was ist ein akkreditiertes System nach ISO 17020?

Ein akkreditiertes System nach ISO 17020 ist ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), mit dem z. B. die Durchführung amtlicher Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen (unter anderem Abgasuntersuchung (AU), Gasanlagenprüfung (GAP)) bewertet wird.

Im Rahmen dieser Bewertung wird unter anderem überprüft, ob die Vorgaben der ISO 17020 (z. B. Anforderungen an die Kompetenz und Unparteilichkeit von Inspektionsstellen) eingehalten werden. In Deutschland führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) diese Bewertung (Akkreditierung) durch. 

Was bedeutet das für den Betrieb?

Im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen müssen Kfz-Werkstätten zukünftig zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen.

Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.

Welche Kfz-Werkstätten brauchen ein solches System?

Alle Kfz-Werkstätten und -Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.

Wie bekomme ich eine Akkreditierung?

Die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt ist mit hohen Kosten verbunden. Daher baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als "Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks" ein System (Qualitätsmanagementsystem - QMS) nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen. 

Sollen Kfz-Betriebe weiterhin die AU durchführen? Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk erklärt, warum das auf jeden Fall sinnvoll ist. Die AU ist ein wertvoller Image-Faktor und gehört wegen der dahinterstehenden Komplexität in die Hand der Werkstätten.

Bei der Abgasuntersuchung kommen jedoch neue EU-Regelungen auf das Kfz-Gewerbe zu. Der Gesetzgeber verlangt ein akkreditiertes System und ein Qualitätsmanagement-Handbuch. Ein Teil davon ist auch die Kalibrierung von Geräten, um die Genauigkeit bzw. Abweichung in der Messtechnik zu dokumentieren. Damit kommt es zwar in Deutschland momentan zu einer Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung), die aber in den nächsten Jahren einer einheitlichen Lösung weichen soll.

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