Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 29/2025 vom 19.02.2025 (Verkehrsblatt Heft 6-2025) war vorgesehen, dass Fahrzeughalter oder Beauftragte nach § 29 StVZO die HU-Daten künftig digital über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder über ein Zusatzprogramm (Applikation) des KBA aus dem zentralen Fahrzeugregister des KBA abrufen können.
Wie das KBA mitgeteilt hat, hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) entschieden, dass der ursprünglich für den 16.09.2025 vorgesehene Produktivstart des Abrufs der HU-Daten per QR-Code (DUB-Inbetriebnahme - Version 1.0) verschoben wird.
Nach den aktuellen Informationen wird es durch die Neuregelung grundsätzlich keine Veränderungen bei den bestehenden Pflichten der Prüfstützpunkte (PSP) hinsichtlich Auftragsannahme, Vertretungsnachweisen oder Identitätsprüfungen geben. Die geplante Einführung des digitalen HU-Untersuchungsberichts (DUB) mittels QR-Codes stellt lediglich eine technologische Ergänzung zur bisherigen papiergebundenen Aushändigung des HU-Untersuchungsberichts dar und ändert das zugrunde liegende rechtliche Verfahren der Auftragsvergabe nicht. Mit diesem Schritt leitet das BMV jedoch den schrittweisen Übergang von papierbasierten zu digitalen Prozessen ein.
Nach derzeitiger Planung soll die "Scharfschaltung" des DUB-Abrufs zusammen mit der Einführung des digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) erfolgen. Ein neuer Starttermin ist bislang nicht bekannt.