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THG-Prämie – Zeitlich begrenzte Sonderaktion mit erhöhten Garantieprämien

Die weiterhin steigende Bedeutung der Elektromobilität sowie die aktuelle Entwicklung am THG-Markt wirken sich derzeit positiv auf die erzielbaren THG-Prämien aus. Zur weiteren Unterstützung der Kfz-Betriebe sowie zur zusätzlichen Aktivierung bislang noch inaktiver Betriebe wurde die THG-Prämie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Sonderaktion nochmals deutlich angehoben.

Erhöhte THG-Prämien im Rahmen der Sonderaktion

Ab sofort gelten für neu hochgeladene sowie verlängerte Fahrzeuge folgende erhöhte Garantieprämien:

  • 380 € THG-Prämie pro Fahrzeug
  • 570 € THG-Prämie für Fahrzeuge der Klasse N1

Die erhöhten Prämien gelten sowohl für Fahrzeuge von Kfz-Betrieben als auch für Privatpersonen, beispielsweise im Rahmen von Kundenempfehlungen oder Affiliate-Lösungen.

Die Sonderkonditionen sind bereits automatisch für bestehende Kunden und Betriebe hinterlegt und werden bei allen ab sofort neu eingereichten oder verlängerten Fahrzeugen berücksichtigt.

Zeitliche Einordnung der Aktion

Die Aktion gilt ab sofort und ist zunächst für die kommenden Monate vorgesehen. Betrieben, die von den erhöhten Prämien profitieren möchten, wird empfohlen, die Beantragung möglichst innerhalb der nächsten ein bis zwei Monate vorzunehmen.

Ob und in welchem Umfang die Aktion anschließend verlängert wird, steht derzeit noch nicht abschließend fest.

Zusätzliche Chancen für Kfz-Betriebe

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die zunehmende Verbreitung der Elektromobilität weiterhin zusätzliche wirtschaftliche Potenziale für Kfz-Betriebe eröffnet. Gerade die positive Entwicklung der THG-Quote schafft aktuell attraktive zusätzliche Erlösmöglichkeiten – sowohl über eigene Fahrzeuge als auch über Kundenfahrzeuge und Ladeinfrastruktur.

Zudem kann die THG-Prämie aktiv zur Kundenansprache und Kundenbindung genutzt werden und bietet damit zusätzliche vertriebliche Ansatzpunkte im Bereich der Elektromobilität. Insbesondere Betriebe mit wachsendem E-Fahrzeugbestand können hiervon unmittelbar profitieren.

Deutliche Anhebung der Prämie für Ladestrom
Auch im Bereich Ladestrom ergeben sich attraktive Verbesserungen:

  • Die Vergütung steigt von 8 Cent auf 13 Cent pro kWh.
  • Betriebe, die nachweisen können, dass ihre Ladeinfrastruktur mit selbst erzeugtem PV-Strom betrieben wird, können sogar bis zu 26 Cent pro kWh erzielen.

Beantragung und Ansprechpartner
Die Registrierung und Beantragung ist für Kfz-Betriebe über den ZDK-Kooperationspartner möglich unter:
www.geld-fuer-eauto.de/unternehmen

Für Interessenten und bei Rückfragen zur Beantragung der THG-Prämie steht auch Herr Jonas Toujani von Geld für eAuto gerne zur Verfügung.

E-Mail: jonas@geld-fuer-eauto.de
Alternativ kann direkt ein Beratungstermin gebucht werden unter:
https://my.meetergo.com/jonas-toujani/geld-fuer-eauto

 

Fazit

Die aktuellen Sonderkonditionen bieten zusätzliche wirtschaftliche Chancen für Kfz-Betriebe und zeigen zugleich, dass die Elektromobilität zunehmend auch neue Erlösmodelle eröffnet. Die aktuelle Entwicklung der THG-Quote unterstreicht dabei, dass Betriebe mit wachsendem E-Fahrzeugbestand sowie eigener Ladeinfrastruktur von der Transformation der Mobilität unmittelbar profitieren können.