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Seminar - Aktuelles Recht für Autohäuser und Werkstätten mit RA Joachim Otting

Neues Kaufrecht, „Recht auf Reparatur“ und aktuelle Rechtsprechung zum Schadenrecht

Rechtliche Neuerungen praxisnah und verständlich auf den Punkt gebracht

Das Autohaus- und Werkstattgeschäft ist ständig neuen gesetzlichen Anforderungen und einer sich weiterentwickelnden Rechtsprechung ausgesetzt. Was ändert sich im täglichen Umgang mit Kunden? Welche neuen Pflichten entstehen? Und wie lassen sich rechtliche Risiken im Betrieb vermeiden?

Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick über die für Autohäuser und Werkstätten besonders relevanten aktuellen Entwicklungen.

Neues Kaufrecht ab 1. August 2026 – Stichwort „Recht auf Reparatur“

Mit dem neuen Kaufrecht kommen wichtige Neuerungen auf Unternehmen und Verbraucher zu. Im Mittelpunkt steht das „Recht auf Reparatur“. Doch was bedeutet das konkret für Autohäuser und Werkstätten?

  • Welche neuen Regelungen gelten?
  • Welche Pflichten treffen Händler und Werkstätten?
  • Welche Bedeutung hat das „Recht auf Reparatur“ für das Fahrzeuggeschäft?
  • Was ist bei Reparatur, Ersatzteilen und Kundeninformationen zu beachten?
  • Wo besteht konkreter Handlungs- und Anpassungsbedarf im Betrieb?

Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Einordnung, sondern vor allem um die Frage: Was ist jetzt praktisch zu tun?

Schadenrecht aktuell – die wichtigsten Themen für die Unfallabwicklung

Ausgehend von der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu Mietwagenkosten wird das Thema Schadenrecht einmal quer durch die Praxis betrachtet. Im Fokus stehen unter anderem:

  • Mietwagenkosten und Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Werkstattrisiko und Reparaturkosten
  • Schadensminderungspflicht
  • Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten
  • Sachverständigenkosten und Nutzungsausfall
  • typische Einwendungen der Versicherer
  • aktuelle Entwicklungen bei Abtretung und Unfallreparatur

Das Seminar verbindet aktuelle Rechtsprechung mit konkreten Fällen aus dem Autohaus- und Werkstattalltag. Die Teilnehmer erhalten damit nicht nur einen Überblick über die Rechtslage, sondern vor allem konkrete Hinweise für den sicheren Umgang mit Kunden, Versicherern und Reparaturaufträgen. 

Zielgruppe: Inhaber und Geschäftsführer von Autohäusern und Kfz-Werkstätten, Service- und Betriebsleiter sowie Mitarbeiter aus Verkauf, Service, Werkstattannahme und Schadenabwicklung.

Ihr Referent: RechtsanwaltJoachim Otting - Spezialist für Schadenersatzrecht, Kaskorecht und Autokaufrecht sowie Autor, Trainer und Dozent für zahlreiche Hersteller, Hochschulen und Akademien führt Sie durch das Seminar.

Termin & Buchung

  • Datum:  Donnerstag, 29.10.2026 von 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Ort: Hotel am Schlosspark Güstrow – Neuwieder Weg 1 – 18273 Güstrow - Tagungssaal “Heizhaus”
  • Teilnahmegebühr: Innungsmitglieder 149,00 € p.P. zzgl. MwSt
                                  Nichtinnungsmitglieder 179,00 p.P. € zzgl. MwSt

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