
Am 23.02.2026 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreislaufanforderungen an das Fahrzeugdesign und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen nach intensiven Verhandlungen im Trilog-Verfahren durch die Europäische Kommission als informelle politische Einigung (Provisional Agreement) veröffentlicht. Die formelle Bestätigung durch das Europäisches Parlament und den Rat der Europäischen Union gilt als Formsache.
Damit wird der europäische Rechtsrahmen grundlegend neu aufgestellt mit erheblichen Auswirkungen auf Hersteller, Verwerter, Werkstätten und Handel. In intensiven Gesprächen auf nationaler und europäischer Ebene ist es gelungen, zentrale Forderungen des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in den Verordnungstext einzubringen. Dazu zählen insbesondere::
- Ein klarer und verbindlicher Altfahrzeugbegriff mit rechtssicheren Kriterien zur Abgrenzung zwischen Gebrauchtfahrzeug und Abfall
- Eine verpflichtende technische Bewertung zur Einstufung des Fahrzeugstatus
- Die konsequente Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Sinne des Verursacherprinzips
- Stärkere Maßnahmen gegen illegale Exporte und Missbrauch, einschließlich digitaler Nachverfolgbarkeit
- Vorgaben zur Kreislauffähigkeit, verbindliche Recyclingquoten sowie Design-for-Removal-Anforderungen (Codierung gebrauchter Ersatzteile), die Reparatur und Wiederverwendung stärken
Diese Punkte stellen wichtige Meilensteine für mehr Rechtssicherheit, fairen Wettbewerb und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor dar.
Gleichzeitig ist klar, dass die entscheidenden Weichenstellungen nun auf nationaler Ebene erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der technischen Bewertung, die Einbindung qualifizierter Kfz-Betriebe sowie der Erhalt bewährter Anerkennungsstrukturen durch Kfz-Innungen werden maßgeblich im nationalen Gesetzgebungsverfahren bestimmt.
Das Kfz-Gewerbe wird sich daher weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass:
- qualifizierte Betriebe weiterhin die Bewertung von Fahrzeugen durchführen können,
- keine zusätzlichen bürokratischen Parallelstrukturen entstehen,
- Kosten nicht einseitig auf Handel und Werkstätten verlagert werden,
- bewährte Anerkennungsstrukturen des Kfz-Gewerbes erhalten bleiben.
Die ELV-Verordnung bietet erhebliche Chancen für Ressourcenschutz, Wertschöpfung und neue Geschäftsfelder. Diese gilt es nun aktiv zu gestalten. Das Kfz-Gewerbe steht bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Transformation konstruktiv zu begleiten.
Der Verordnungsentwurf sowie das Positionspapier des ZDK sind im Download beigefügt.