Die Bundesregierung hat aktuell die „Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5)“ veröffentlicht.
Sie ist nun am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Anlage a).
Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29.11.2023 außer Kraft.
Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn nun in zwei Schritten angehoben:
- zum 01.01.2026 auf 13,90 € brutto je Zeitstunde und
- zum 01.01.2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.