KFZ-GEWERBE INTERN 02/2024

Die neue Ausgabe von KFZ-GEWERBE INTERN ist da und kann heruntergeladen werden >>>weiter

Anpassung bei der Dienstwagenbesteuerung

Am 22. März hat der Bundesrat über das Wachstumschancengesetz abgestimmt. Beschlossen wurde u.a., dass der Bruttolistenpreis zur Anwendung der 0,25-Prozent-Regelung für die Privatnutzung von BEV (sowie Fahrzeuge keine Kohlendioxidemission) von bisher 60.000 auf 70.000 Euro angehoben wird. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit/ab dem 1.1.2024 angeschafft wurden bzw. werden. Einzeheiten zu den beschlossenen Änderungen gibt es >>> hier

Girl’s Day 2024

Am 25. April 2024 findet der jährliche Girl’s Day – Mädchens-Zukunftstag (Girl‘s Future Day) statt. Der Girl’s Day ist ein bundesweites Projekt zur Berufs- und Studienorientierung von Mädchen*. Am alljährlichen Aktionstag lernen Schüler:innen Berufe oder Studienfächer kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt. Angesprochen sind Mädchen ab der Klasse 5. Ziel ist es, das Berufswahlspektrum von Mädchen zu erweitern und Einblicke in bisher unbekannte Arbeitswelten zu bieten. Zeigen Sie Schülerinnen wer Sie als Arbeitgeber und Ausbilder sind, was Ihre Ausbildung so besonders macht und welche spannenden Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden. Begeistern Sie die Nachwuchskräfte von morgen für das Kfz-Gewerbe und für Ihren Betrieb. >>>mehr

Neuigkeiten zur LKW Maut

Seit dem 13.03.2024 kann auf der Seite von Toll Collect die Voranmeldung von Fahrzeugen zur "Handwerkerausnahme" (ab 01.07.2024) vorgenommen werden. Das betrifft Fahrzeuge >3,5 t bis <7,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), die gem. der Definition genutzt werden. Zu beachten sind auch die Hinweise zur Problematik der "technisch zulässigen Gesamtmasse" für Fahrzeug ab 7,5 t (tzGm) gegenüber dem "zulässigen Gesamtgewicht" (zGG), die bereits seit 01. Dezember 2023 gilt. Hiervon sind vor allem Fahrzeuge betroffen, die "abgelastet" wurden, u. U. bereits vom Hersteller. >>>mehr

Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2

Mit der Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2020 wurde die Pflicht eingeführt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Zulassung betrieben werden, mit der neuesten Version des Fahrtenschreibers, dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2, nach einem festgelegten Zeitschema nachzurüsten sind. >>>mehr

Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 28.03.2024

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