Neuen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Klarheit bei den Umsetzungsfristen

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. Februar 2024 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Aktualisierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) bekannt gegeben. Diese trat mit Wirkung vom 23. April 2024 in Kraft und bringt neue Vorschriften für die Gestaltung von Werbeanzeigen und die Ausstellung von Labels am Fahrzeug mit sich.

Um den Übergang zur neuen Verordnung zu erleichtern, wurden spezifische Übergangsfristen eingeräumt. Zur Handhabung der Übergangsvorschriften hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Handreichung veröffentlicht. >>> weiter

Aktualisierung der ZDK-Broschüre zu Lieferverzögerungen

In jüngster Zeit haben einige Formulierungen sowohl in der vom ZDK herausgegebenen Broschüre sowie dem Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema „Lieferverzögerungen/Lieferverzug“ zu Nachfragen geführt. Dies wurde zum Anlass genommen, sowohl die Broschüre als auch den Fragen- und Antwortenkatalog zu überarbeiten und zu aktualisieren. >>>weiter

Vorsicht bei der Verwendung von Bildern aus dem Internet

Bei der verwendung von bildern aus dem internet ist Vorsicht geboten. Eine unzulässige öffentliche Wiedergabe – und damit eine Urheberrechtsverletzung – liegt vor, wenn ein Foto auf einer Internetseite ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlich wird, selbst wenn das Foto auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Urhebers frei war. Gleiches gilt auch, wenn eine ursprüngliche Zustimmung des Urhebers vorlag, diese aber durch einen vereinbarten Zeitablauf entfallen ist. >>>weiter

Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 01.03.2024

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