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Mitgliederinformation 14/2023
Abgasuntersuchung (AU) – PN-Messung an Dieselfahrzeugen ab Euro 6/ Euro VI zum 01.07.2023

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 73/2023 vom 08.05.2023 (Verkehrsblatt Nr. 11/2023 vom 15.06.2023) wird aufgrund der Feststellung einer ausreichenden und flächendeckenden Verfügbarkeit von Partikelanzahlmessgeräten (PN-Messgeräten) im Bundesgebiet die im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden getroffene Regelung zur Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) für Dieselfahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) ab dem 01.07.2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben. ZDK-Kommentierung

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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) tritt am 01.07.2023 in Kraft

Zum 01.07.2023 wird sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für die meisten Versicherten erhöhen. Künftig hängt der Beitragssatzes von der Anzahl der Kinder ab. Für Kinderlose beträgt der Beitragssatz 4 % und für Versicherte mit einem Kind 3,4 %. Pro weiterem Kind sinkt der Beitragssatz bis zum fünften Kind dann jeweils um 0,25 %. weiter

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Azubis für sich gewinnen – mit dem Betriebefinder: Jetzt Daten aktualisieren!

Es jungen Menschen so einfach wie möglich machen, einen Ausbildungsbetrieb im Kfz-Gewerbe in ihrer Nähe zu finden – dabei soll der Betriebefinder helfen. Nun haben Sie als Betriebsinhaber/in die Möglichkeit, Ihr dortiges Profil mit weiteren Angaben zu ergänzen, damit Interessent/innen direkt alle Infos auf einen Blick erhalten. weiter

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Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02.07.2023 in Kraft

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Das Gesetz soll Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen schützen und die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent regulieren. Das Gesetz enthält Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als fünfzig Beschäftigten – sowie für öffentlich-rechtliche Körperschaften – zum Aufbau interner Meldestrukturen, über die Mitarbeiter Meldungen über Missstände und Rechtsverstöße vornehmen können. weiter

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Ihr Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.kfz-mv.de
Rostock, 20.06.2023

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IMPRESSUM

Herausgeber: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Mecklenburg-Vorpommern e.V.