Aussetzung der Beiträge zur Handwerkerrentenversicherung auf Antrag bis zum 31.10.2020 möglich
[17.04.2020] Es gibt im Kfz-Gewerbe auch einige selbständige Unternehmer, die über die teilweise verpflichtende Handwerkerrentenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Geraten diese mit ihrem Unternehmen durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten, können sie auf Antrag ihre Beitragszahlung bis zum 31.10.2020 aussetzen.
Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.
Weitere Informationen finden sich auf der DRV-Internetseite:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html