In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage, ob die Klausel zur Mehrwertsteuererstattung bei fiktiver Abrechnung wirksam ist, sinngemäß folgendes beschlossen:
Eine Klausel, nach der der Versicherer „Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist“ – also eine Klausel, die eine Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt – ist wirksam.
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