[10.06.2011] In drei aktuellen Entscheidungen hat der BFH einer erleichterten Abwicklung von Benzingutscheinen oder Tankkarten als steuerfreier Sachbezug für Arbeitnhmer den Weg geebnet, indem er auch folgende Fallkonstellationen als steuerfreiben Sachbezug innerhalb der Freigrenze angesehen hatte:
Der Arbeitgeber hatte Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken (Az: VI R 27/09).
Arbeitnehmer durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich diese Kosten dafür von ihrem Arbeitnehmer erstatten lassen (Az: VI R 41/10).
Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Gutscheine einer großen Einzelhan-delskette über 20 € von ihrem Arbeitgeber erhalten (Az: VI R 21/09).
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